Miteigentümerschaft - Siberian Huskies of Carinthian Fire Inside

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Miteigentümerschaft

Wissenwertes

Miteigentümerschaft – was ist das genau?

Die Miteigentümerschaft (häufig auch Co-Ownership genannt) von Zuchthunden ist in Österreich fast unbekannt, in vielen anderen Ländern wie z.B. USA gehört sie jedoch zur Tagesordnung. Dort teilen sich sogar mehr als nur zwei Menschen den  Besitz eines Hundes.
Im Allgemeinen bedeutet dies, dass ein Züchter vielversprechende Welpen zu Sonderkonditionen (Sponsoring) abgibt und sich somit ein temporäres Zuchtrecht an den –für die Weiterzucht wertvollen- Hunden sichert.
Ein weiteres Ziel der Miteigentümerschaft ist ein möglichst stressfreies Leben für den einzelnen Hund fern des Züchterrudels. Ein Züchter kann nur einer bestimmten Anzahl an Hunden im eigenen Haus gerecht werden und die meisten Züchter  halten nur einen aktiven Deckrüden im Rudel, um Konkurrenzkämpfe zu vermeiden. Daher bietet sich die Miteigentümerschaft gerade bei männlichen Hunden an, wobei diese auch bei Hündinnen im einzelnen Fall eingegangen wird. Hier müssen  aber gewisse Voraussetzungen unbedingt vorhanden sein. Dazu später aber noch mehr.

Möchte also ein Züchter seine Nachzuchten in Miteigentümerschaft abgeben, bedeutet das nichts anderes als: ein vielversprechender Welpe wird zu Sonderkonditionen  abgegeben und sowohl der Züchter als auch der neue Hundehalter sind Eigentümer des Hundes. Das alleinige Zuchtrecht liegt vorerst beim Züchter und der neue Hundehalter verpflichtet sich, den Hund bei entsprechender positiver Entwicklung zuchtfertig zu machen. Die Kosten hierfür übernimmt in der Regel der Züchter.

Im Falle einer Miteigentümerschaft einer Hündin, hat der Züchter das Recht, diese für 1 oder 2 Würfe (je nach Absprache) zu sich zu holen. Ist der Zuchteinsatz beendet, geht die Hündin zu erneuten Sonderkonditionen in den alleinigen  Besitz des Hundehalters über. Dieses Vorhaben setzt aber unbedingt eine gute Vertrauensbasis zwischen Züchter und Miteigentümer voraus. Im besten Fall sollte auch der Wohnsitz des Miteigentümers nicht allzu fern vom Wohnsitz des Züchters  sein, um der Hündin lange Autofahrten ersparen zu können. Diese Art der Miteigentümerschaft ist daher eher seltener.

Im Falle eines Rüden kann der Züchter den Rüden sowohl in seiner eigenen Zucht beliebig oft einsetzen als auch für Hündinnen anderer Zuchtstätten freigeben. Der Rüde lebt ausschließlich bei dem neuen Halter. Im Regelfall kommen  die Hündinnen zum Belegen zum Rüden. Der Züchter entscheidet, wann der Deckeinsatz des Rüden vorbei ist. Der alleinige Besitz geht dann zu erneuten Sonderkonditionen an den Hundehalter über. Je nach Absprache und Alter des Rüden kann  auch das alleinige Zuchtrecht abgegeben werden.

Der Deal ist daher eigentlich ganz einfach: die Hunde leben beim Miteigentümer, gehören aber auf dem Papier vorerst noch dem Züchter (Zuchtrecht eingeschlossen).

Die Verpflichtung des Miteigentümers ist es, die Hunde mit Hilfe des Züchters zuchtfertig zu machen und entsprechende Untersuchungen zu gegebener Zeit zu veranlassen. Nach aktuellem Stand der Zuchtordnung hieße es, dass 2 Ausstellungen im zuchtfähigen  Alter (also ab 15 Monate) mit mindestens der Bewertung „Sehr gut", sowie die Untersuchung der Hüfte per Röntgenaufnahme ab einem Mindestalter von 12 Monaten zu erfolgen haben. Zusätzlich werden die Augen des Hundes regelmäßig auf  erbliche Krankheiten untersucht.

Bzgl. der Frage wer welche Kosten übernimmt, können ganz klare Aufteilungen getroffen werden. Der Züchter kommt für alle Kosten auf, die die Zuchtzulassung und die züchterischen Tätigkeiten betreffen (alle Gesundheitsuntersuchungen,  Ausstellungskosten, etc…..).
Alle laufenden Kosten, den Hund selber betreffend, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Miteigentümers (Futter, nicht aus züchterischen Gründen entstandenen Tierarztkosten, Hundesteuer, etc…..). Mitglied im Zuchtverband muss der  Miteigentümer nicht sein.

Sollte sich ein Hund doch nicht wie erhofft entwickeln, so kann der alleinige Besitz zu erneuten Sonderkonditionen vollständig dem Miteigentümer frühzeitig übertragen werden.

Wie ihr euch sicher denken könnt, hat man bei dieser besonderen Art der Hundehaltung recht engen Kontakt zum Züchter. Sympathie und Vertrauen ist beiderseits notwendig, da für den Züchter nicht nur Daten und Fakten wichtig sind, sondern auch  ein möglichst detaillierter Einblick in die charakterliche und physische Entwicklung des Hundes. Probleme aller Art müssen besprochen werden – man muss ehrlich miteinander umgehen können. Von Vorteil ist daher auch die hohe Betreuung und  Unterstützung seitens des Züchters bei allen anfallenden Fragen.
Auf beiden Seiten herrscht eine besondere Verantwortung, der man gewissenhaft nachkommen sollte. Ebenfalls sollte im Vorhinein geregelt werden, was passiert, wenn z.B. der Hund bei einem der beiden Seiten aus welchen Gründen auch immer frühzeitig  versterben sollte. In jedem Fall sollte eine schriftliche Abmachung aufgesetzt werden, in der all diese Punkte genau definiert werden.
Der Züchter vertraut dem Miteigentümer immerhin einen ganz besonderen Hund an, der für seine Zuchtziele wertvoll und einzigartig sein kann.
Dass solche Hunde nicht einfach kastriert werden dürfen, liegt eigentlich auf der Hand. Solche und ähnliche Entscheidungen dürfen daher nicht im Alleingang entschieden werden.

Wer jetzt denkt, dass er ganz leicht an einen Co-Owner Rassehund kommt, der irrt sich. Zum Einen gibt es bei jedem Wurf max. 1 Welpen (wenn überhaupt), bei dem sich der Züchter eine Co-Ownerschaft vorstellen kann und zum Anderen ist es zeit- und  arbeitsintensiv, den Hund gemeinsam mit dem Miteigentümer auf Ausstellungen usw. vorzubereiten. Ein bisschen Spaß und Interesse am Ausstellen und am Zuchtgeschehen sollte der Miteigentümer daher schon mitbringen und wäre von Vorteil.

Habe ich euer Interesse nun für diese besondere Art der Zuchtunterstützung und Hundehaltung geweckt? Ja? Dann lohnt es sich in jedem Fall darüber nachzudenken. Für weitere Informationen hierzu stehe ich euch gerne zur Verfügung.



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